Treppenhausreinigung – Pflichten, Kosten und Tipps für München
Die Treppenhausreinigung gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen – dabei sind die rechtlichen Pflichten eindeutig geregelt. In München kostet professionelle Treppenhausreinigung je nach Gebäudegröße zwischen 80 und 200 Euro pro Reinigung, und die Kosten sind als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig.
Ob Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung: Die Sauberkeit des Treppenhauses hat direkten Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie, die Zufriedenheit der Mieter und die Verkehrssicherungspflicht. In diesem Ratgeber klären wir, wer für die Treppenhausreinigung verantwortlich ist, welche Kosten in München üblich sind und was die DIN 77400 für die Gebäudereinigung vorschreibt. Als ISO-zertifizierter Facility-Management-Dienstleister mit über 15 Jahren Erfahrung in München kennen wir die Anforderungen aus der täglichen Praxis.
Wer muss das Treppenhaus reinigen?
Die Verantwortung für die Treppenhausreinigung ist im deutschen Mietrecht klar geregelt – doch in der Praxis entstehen häufig Missverständnisse. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung und Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB und den allgemeinen Vermieterpflichten nach § 535 BGB.
Vermieter-Pflichten: Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Treppenhaus in einem verkehrssicheren und sauberen Zustand ist. Dazu gehört die regelmäßige Reinigung von Treppenstufen, Handläufen, Fluren und Eingangsbereichen. Wird diese Pflicht vernachlässigt und jemand verletzt sich beispielsweise auf einer verschmutzten oder rutschigen Treppe, haftet der Vermieter. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VI ZR 223/11) kann bereits eine einmalige Vernachlässigung der Reinigungspflicht eine Haftung begründen.
Übertragung auf Mieter: Der Vermieter kann die Reinigungspflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen – entweder durch eine Klausel zur eigenständigen Reinigung (Kehrwoche) oder durch die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters, dessen Kosten als Betriebskosten umgelegt werden. Wichtig: Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Mieter durch einen Aushang im Treppenhaus oder eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus. Die Regelung muss im Mietvertrag verankert sein. Gemäß § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind die Kosten der Gebäudereinigung, einschließlich Treppenhausreinigung, umlagefähige Betriebskosten.
Hausverwaltungen und WEG: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) entscheidet die Eigentümerversammlung über die Reinigung des Gemeinschaftseigentums. In den meisten Münchner WEG-Anlagen wird ein professioneller Reinigungsdienst beauftragt, da die Eigenreinigung durch Eigentümer erfahrungsgemäß zu Konflikten führt. Die Kosten werden über das Hausgeld umgelegt und nach dem jeweiligen Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer aufgeteilt.
Praxistipp für Vermieter in München: Angesichts des angespannten Münchner Mietmarkts empfehlen wir, die Treppenhausreinigung professionell durchführen zu lassen und die Kosten als Betriebskosten umzulegen. Dies vermeidet Streitigkeiten mit Mietern, gewährleistet eine konstante Qualität und schützt Sie vor Haftungsrisiken. Die Unterhaltsreinigung in München durch einen Fachbetrieb bietet dabei das beste Verhältnis aus Kosten und Qualität.
Was kostet professionelle Treppenhausreinigung?
Die Kosten für professionelle Treppenhausreinigung in München variieren je nach Gebäudegröße, Anzahl der Stockwerke, Reinigungsumfang und Häufigkeit. Als langjähriger Dienstleister am Münchner Markt geben wir Ihnen einen transparenten Überblick über die aktuellen Preise.
| Gebäudetyp | Preis pro Reinigung (netto) | Empfohlenes Intervall |
|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus (3–5 Parteien) | 80 – 120 € | 1× pro Woche |
| Mehrfamilienhaus (6–12 Parteien) | 120 – 180 € | 1–2× pro Woche |
| Großes Wohngebäude (12+ Parteien) | 180 – 300 € | 2× pro Woche |
| Bürogebäude (Treppenhaus) | 100 – 250 € | 2–3× pro Woche |
Kostenfaktoren im Detail: Die Preisspanne erklärt sich durch mehrere Variablen. Die Anzahl der Stockwerke ist der wichtigste Faktor: Jedes zusätzliche Stockwerk erhöht den Zeitaufwand um 15–20 Minuten. Die Breite des Treppenhauses, das Vorhandensein eines Aufzugs (dessen Kabine mitgereinigt werden muss) und der Bodenbelag (Naturstein erfordert spezielle Reinigungsmittel) beeinflussen den Preis ebenfalls. In München kommt hinzu, dass viele Altbauten aufwändige Treppenhäuser mit Stuck, Holzgeländern und empfindlichen Oberflächen haben, die besondere Pflege erfordern.
Umlagefähigkeit auf Mieter: Gemäß Betriebskostenverordnung können die Kosten der Treppenhausreinigung vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich für Gebäudereinigung. In München liegt dieser Wert aufgrund der höheren Dienstleisterkosten bei etwa 0,25 bis 0,35 Euro pro Quadratmeter.
DIN 77400 – Der Standard für Gebäudereinigung
Die DIN 77400 ist die maßgebliche Norm für die Gebäudereinigung in Deutschland. Sie definiert Qualitätsstandards, Reinigungsverfahren und Leistungsbeschreibungen, die professionelle Reinigungsunternehmen als Referenz nutzen. Für Auftraggeber von Treppenhausreinigung ist die Kenntnis dieser Norm wichtig, um die Qualität der beauftragten Leistung beurteilen zu können.
Was die Norm vorschreibt: Die DIN 77400 unterscheidet zwischen verschiedenen Reinigungsarten und definiert für jede Art die erforderlichen Arbeitsschritte, Häufigkeiten und Qualitätskriterien. Für die Treppenhausreinigung sind insbesondere die Abschnitte zur Unterhaltsreinigung von Verkehrsflächen relevant. Die Norm legt fest, dass Treppenstufen, Podeste, Handläufe, Geländer, Fensterbänke im Treppenhaus, Briefkastenanlagen, Lichtschalter und Eingangsbereiche in die regelmäßige Reinigung einzubeziehen sind.
Qualitätsstufen: Die Norm definiert verschiedene Qualitätsstufen, die sich an der Nutzungsintensität orientieren. Für ein durchschnittliches Wohnhaus reicht in der Regel die Standardqualität, die eine optisch saubere Erscheinung gewährleistet. Für repräsentative Eingangsbereiche oder Gebäude mit hohem Publikumsverkehr empfiehlt die Norm eine erhöhte Qualitätsstufe mit intensiverer Reinigung und häufigeren Intervallen.
Bedeutung für Auftraggeber: Wenn Sie einen Reinigungsdienstleister beauftragen, sollten Sie im Vertrag auf die Einhaltung der DIN 77400 verweisen. Dies gibt Ihnen einen objektiven Maßstab für die Qualitätskontrolle und schützt Sie vor unzureichender Leistung. Bei Falke Facility Management arbeiten wir selbstverständlich nach DIN 77400 und dokumentieren die erbrachten Leistungen transparent. Unsere ISO 9001-Zertifizierung bestätigt zudem, dass unsere Prozesse den höchsten Qualitätsstandards entsprechen.
Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Treppenhausreinigung achten
Ob Sie die Treppenhausreinigung selbst koordinieren oder einen Dienstleister beauftragen – mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden.
Reinigungsumfang definieren: Legen Sie genau fest, welche Bereiche zur Treppenhausreinigung gehören. Neben den offensichtlichen Flächen wie Treppenstufen und Podeste sollten Sie auch Handläufe und Geländer, Fensterbänke und Fensterrahmen im Treppenhaus, Briefkastenanlagen, Klingelanlagen und Hauseingangstüren, Aufzugkabine und Aufzugtüren, Kellerflure und Kellerabgänge, Beleuchtungskörper sowie Fußmatten und Schmutzfangzonen berücksichtigen. Ein vollständiges Leistungsverzeichnis vermeidet spätere Diskussionen über den Umfang.
Reinigungsintervalle festlegen: Die optimale Reinigungsfrequenz richtet sich nach der Nutzung. Für ein Wohnhaus mit bis zu sechs Parteien ist eine wöchentliche Reinigung in der Regel ausreichend. Bei stärkerer Frequentierung oder in den Wintermonaten, wenn mehr Schmutz eingetragen wird, sollte das Intervall auf zwei Mal pro Woche erhöht werden. Eingangsbereiche und Aufzüge benötigen generell häufigere Reinigung als obere Stockwerke.
Qualitätskontrolle einrichten: Vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstleister regelmäßige Qualitätskontrollen. Bei Falke Facility Management führen wir monatliche Objektbegehungen mit dem Auftraggeber durch, bei denen die Reinigungsqualität gemeinsam bewertet wird. Zusätzlich dokumentieren unsere Teams jede Reinigung digital, sodass Leistungsnachweise jederzeit abrufbar sind.
Winterdienst berücksichtigen: In München ist der Winterdienst für Hauseingänge und Zuwege gesetzlich vorgeschrieben. Wer bereits einen Hausmeisterservice in München für die Treppenhausreinigung beauftragt, kann den Winterdienst oft kostengünstig als Zusatzleistung mit aufnehmen. Das vereinfacht die Koordination und spart Kosten.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen: Achten Sie auf angemessene Vertragslaufzeiten. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ist marktüblich. Vermeiden Sie Verträge mit automatischer Verlängerung um mehr als 12 Monate. Bei Falke Facility Management bieten wir faire Vertragskonditionen mit flexiblen Laufzeiten.
Häufig gestellte Fragen zur Treppenhausreinigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Treppenhausreinigung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrequenz gibt es nicht. Die DIN 77400 empfiehlt für Wohngebäude eine wöchentliche Reinigung der Treppenhäuser. Bei Gebäuden mit mehr als sechs Parteien oder hohem Publikumsverkehr sollte das Treppenhaus zwei- bis dreimal wöchentlich gereinigt werden. Entscheidend ist die Verkehrssicherungspflicht: Das Treppenhaus muss jederzeit sicher begehbar sein.
Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?
Ja, die Kosten für die Treppenhausreinigung durch einen professionellen Dienstleister sind gemäß § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähige Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde und die Kosten angemessen sind. In München liegen die umlagefähigen Kosten für Gebäudereinigung im Durchschnitt bei 0,25 bis 0,35 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Zur professionellen Treppenhausreinigung gehört die Reinigung aller Treppenstufen, Podeste und Flure, das Wischen der Handläufe und Geländer, die Reinigung von Fensterbänken, Briefkastenanlagen und Eingangsbereichen, die Pflege der Fußmatten sowie bei Bedarf die Reinigung der Aufzugkabine. Nicht standardmäßig enthalten sind Fensterreinigung im Treppenhaus und Grundreinigung, die als Sonderleistung beauftragt werden.
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